Importe aus Nicht-EU-Ländern

PIF ITALIA bietet den Service der Zollabfertigung von Kosmetika an. Wir arbeiten seit vielen Jahren mit den wichtigsten Luft- und Seezöllen in Italien zusammen, um Kosmetika schnell und effizient abzufertigen. Dank der langjährigen Erfahrung von PIF ITALIA sind wir Experten für die Verzollung von Kosmetikprodukten. Unsere Aufgabe ist es, den Kunden bei der oben genannten Tätigkeit zu begleiten und den Händlern eine korrekte Platzierung der Produkte auf dem Markt zu ermöglichen.

 

Verzollung von Kosmetika

Kosmetika, die aus Nicht-EU-Ländern kommen? Kosmetika, die nach Italien importiert und noch nicht verzollt wurden? Probleme mit Zollverfahren vom Typ NSIS (Italienische Abkürzung für Neues Gesundheitsinformationssystem)? Dank seiner langjährigen Erfahrung garantiert PIF ITALIA die Lösung eines jeden Ereignisses aufgrund:

  • Rückverfolgbarkeit und sofortige Hilfe.
  • Sofortige und kostenlose Bewertung der Machbarkeit einer Zollfreigabe und sofortige Festlegung von Zeit und Kosten.
  • Direkter Kontakt mit Spediteur, Zollagentur, Gesundheitsamt und Gesundheitsministerium, um die schnellste Freigabe der Ware zu vereinbaren.
  • Überprüfung der Konformität der vom Zoll zurückgehaltenen Waren.
  • Sofortige Meldung (nach Konformitätsbewertung) an das Gesundheitsministerium und an das CPNP in Brüssel (NOTIFICATION PORTAL FOR COSMETIC PRODUCTS).
  • Korrektur der Kennzeichnung, wenn sie nicht den europäischen Normen entspricht.

Die Einfuhr von kosmetischen Produkten muss unter der Verantwortung eines Sachverständigen erfolgen, der die Anforderungen des Gesetzes erfüllt und die Herstellungsmethode der Produkte selbst bewerten muss. Für einen korrekten und effektiven Import berücksichtigt der Experte von vornherein:

  • die qualitative und quantitative Formel des Produkts;
  • die physikalisch-chemischen und mikrobiologischen Spezifikationen der Rohstoffe und des Endprodukts sowie die Reinheitskriterien und mikrobiologischen Kontrollkriterien für kosmetische Produkte;
  • das Herstellungsverfahren in Übereinstimmung mit der guten Herstellungspraxis;
  • Ziel der analytischen Untersuchung war es, die Einhaltung der oben genannten Punkte gemäß den Vorgaben des Gesundheitsministeriums und des Obersten Instituts für Gesundheit (ISS – italianischen Abkürzung für Obersten Instituts für Gesundheit) sowie des CPNP in Brüssel zu überprüfen.

Bei jeder Einfuhr und zum Zweck der Zollabfertigung muss das einführende Unternehmen durch seinen Beauftragten (Spediteur oder sonstiger Dritter) den Zollbehörden – Amt für See-, Luft- und Grenzschutz – eine Kopie der Mitteilung über die erste Einfuhr und die entsprechende Quittung vorlegen.

Die Kosten für unsere Dienstleistungen sind überschaubar und erschwinglich, aber vor allem eine Garantie für die Lösung Ihres Bedarfs.

 

Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns im Büro unter +39 0422 410719 oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

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