Kennzeichnung von gefährlichen Chemikalien

Die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 gleicht frühere EU-Rechtsvorschriften an, um gefährliche Chemikalien zu identifizieren und die Anwender über diese Gefahren zu informieren. Sie trat am 20. Januar 2009 in Kraft und ersetzte schrittweise die Richtlinie zur Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe (67/548/EWG) und die Richtlinie über gefährliche Zubereitungen (1999/45/EG). Beide Richtlinien wurden am 1. Juni 2015 außer Kraft gesetzt.

Die Etiketten auf den Verpackungen chemischer Produkte sind eine Informationsquelle über deren Gefährlichkeit und sollen Sie auf die Risiken hinweisen, denen Sie bei der Verwendung ausgesetzt sind, sowie auf die entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen, die bei der ordnungsgemäßen Verwendung, Lagerung und Entsorgung zu treffen sind.                                      Die Form des Etiketts, seine Abmessungen, das Vorhandensein von Symbolen und bestimmten Ausdrücken unterliegen besonderen Vorschriften. In diesem Abschnitt werden die neuen Kennzeichnungsvorschriften im Detail besprochen.

 

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