Der UFI-Code, der auf den Etiketten von Produkten mit gefährlichen Gemischen (CLP) anzubringen ist
Mit der Verordnung (EU) 2017/542 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) wurde gemäß Artikel 45 der CLP-Verordnung der Anhang VIII zu harmonisierten Informationen über gesundheitliche Notfallmaßnahmen hinzugefügt.
Mit der Verordnung wird ein neues Element eingeführt, das ab 2020 auf Produktetiketten erscheinen muss: ein 16-stelliger Code, der sogenannte Unique Formula Identifier (UFI).
Bis 2025 wird UFI auf dem Etikett aller als gefährlich eingestuften Produkte, die ein Gesundheitsrisiko oder eine Gefahr für die persönliche Sicherheit darstellen, verpflichtend sein. Importeure und nachgeschaltete Anwender, die solche Produkte in Verkehr bringen, werden verpflichtet sein, den Giftnotrufzentralen produktspezifische Informationen, einschließlich des UFI, zur Verfügung zu stellen. Werkzeuge und Unterstützung zur Erstellung des UFI sind auf der Website der Giftinformationszentren der ECHA verfügbar.
Der Unique Formula Identifier, bekannt unter dem Abkürzung UFI, ist ein 16-stelliger alphanumerischer Code, der auf dem Etikett von Produkten, die ein gefährliches Gemisch enthalten, zwingend anzugeben ist. Zusätzlich zum UFI sind den Giftnotrufzentralen auch andere Informationen über das Gemisch und die zugehörigen Produkte zur Verfügung zu stellen, z. B. Zusammensetzung, Handelsname, Farbe, Verpackung, Produktkategorie und toxikologische Informationen. Ziel der UFI ist es, eine eindeutige Verbindung zwischen den bereitgestellten Informationen und dem in Verkehr gebrachten Produkt herzustellen. Die Bedingung für die Zuordnung einer UFI ist, dass alle Produkte, die mit der gleichen UFI gekennzeichnet und gemeldet sind, die gleiche Mischungszusammensetzung haben müssen.
Regeln für das Anbringen und Aktualisieren von Etiketten
Der Abkürzung “UFI” (in allen EU-Sprachen und Alphabeten gleich) muss n Großbuchstaben erscheinen und von einem 16-stelligen alphanumerischen Code gefolgt werden. Der Code ist in vier Blöcke unterteilt, die jeweils durch einen Bindestrich getrennt sind. Obwohl keine spezifischen Anforderungen, z. B. für Schriftart oder -größe, festgelegt wurden, muss die UFI auf dem Produktetikett deutlich sichtbar und lesbar sein. Aufgrund der unterschiedlichen Größen von Etiketten und anderen Kennzeichnungsinformationen, die auf demselben Platz erscheinen müssen, muss die UFI so positioniert werden, dass sie leicht gefunden werden kann (z. B. in der Nähe des Strichcodes oder der Gefahrenpiktogramme). Im Wesentlichen muss festgelegt werden, wie der UFI am effektivsten gedruckt oder ausgehängt werden sollte, um die Kommunikation mit den Giftnotrufzentralen zu erleichtern.
Bis wann: Europäischer Zeitrahmen
Das Unternehmen muss bis zum 1. Januar 2020 für Gemische, die für Verbraucher bestimmt sind, UFI und andere Produktinformationen im neuen harmonisierten Format melden. Mischungen für die gewerbliche Verwendung müssen bis zum 1. Januar 2021 und solche für die industrielle Verwendung bis zum 1. Januar 2024 angemeldet werden. Mischungen, die sich bereits auf dem Markt befinden, müssen bis zum Ende der Übergangsfrist konform sein, was bedeutet, dass bis zum 1. Januar 2025 alle relevanten Produkte auf dem Markt mit „UFI“ gekennzeichnet werden müssen.
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