Benachrichtigungen ECHA

Hersteller und Importeure von Chemikalien müssen die ECHA über Stoffe auf der Kandidatenliste in ihren Artikeln informieren, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Unternehmen müssen dies spätestens sechs Monate nach Aufnahme des Stoffes in die Kandidatenliste melden.

Hersteller oder Importeure können in einigen Fällen auch von der Meldung an die ECHA befreit sein.

Wissen Sie, ob die Produkte, die Sie vermarkten möchten, bei der ECHA registriert werden müssen?

Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns im Büro unter 0422 410719 oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

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