ISS-Benachrichtigung
Die Benachrichtigung von gefärlichen Zubereitungen ist notwendig, um Anwender, die Chemikalien ausgesetzt sind, die gesundheitliche Nebenwirkungen haben können, zu sichern und zu schützen. Das Archiv für gefährliche Zubereitungen ist daher für die Prävention und den Schutz der Verbraucher unerlässlich und ermöglicht auch ein schnelles Eingreifen im Falle einer Vergiftung. An dieses Archiv werden Informationen wie die Handelsbezeichnung des Produkts, seine Klassifizierung, der physikalische Zustand und die Bestandteile mit ihrem prozentualen Anteil übermittelt, die für die Gesundheitsorgane im Falle eines Notfalleinsatzes notwendig sind.
Eine Meldepflicht für gefährliche Zubereitungen an das italianischen Abkürzung für Obersten Instituts für Gesundheit (ISS – italianischen Abkürzung für Obersten Instituts für Gesundheit) besteht für die folgenden Zubereitungen:
- Gefährliche Mischungen
- Mischungen, die nicht gefährlich sind, aber gefährliche Stoffe unterhalb der Einstufungsgrenzen enthalten
- Produkte, die als Biozidprodukte zugelassen oder registriert sind
- Detergenzien
- Pflanzenschutzmittel
Diese Verpflichtung gilt für Hersteller, Importeure oder Vertreiber der oben aufgeführten Stoffe.
Die veranwortliche Person Die verantwortliche Person ist verpflichtet, die ISS-Meldung innerhalb von 30 Tagen nach Inverkehrbringen des Produkts vorzunehmen. Für den Fall, dass die Meldung nicht innerhalb der festgelegten Fristen erfolgt, ist eine Sanktion von mehreren tausend Euro vorgesehen.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns im Büro unter +39 0422 410719 oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
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