Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union
Das Vereinigte Königreich ist durch den BREXIT nicht mehr Teil von Europa.
Ab dem 1. Januar 2021 sind Europa und Großbritannien zwei getrennte Einheiten mit eigenen Regelungen.
Ab diesem Zeitpunkt wird Großbritannien als Nicht-EU-Land auf einer Stufe mit China, Indien, Russland, Brasilien, die USA, Kanada und so weiter gesehen.
Daher unterliegen Kosmetika, die nach Europa gelangen, der EG-Kosmetikverordnung 1223/2009, die vorschreibt, dass eine verantwortliche Person in Italien oder in einem der anderen 25 europäischen Länder vorhanden sein muss.
Unternehmen, die kosmetische Produkte in Europa in Verkehr bringen, werden nicht mehr in der Lage sein, eine verantwortliche Person mit Sitz in Großbritannien einzusetzen, um ein Produkt auf den EU-Markt zu bringen.
Unternehmen mit einem Bevollmächtigten mit Sitz in Großbritannien müssen einen neuen Bevollmächtigten in einem EU-Land gründen, wenn sie möchten, dass ein Bevollmächtigter in ihrem Namen Aufgaben innerhalb der EU wahrnimmt.
Unser Unternehmen ist bereits auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung und berät bereits jetzt Unternehmen mit Sitz in Großbritannien, die ihre Produkte weiterhin in Europa verkaufen müssen.
Wir bieten den Service der verantwortlichen Person im Vereinigten Königreich an, da wir einen Partner mit Sitz im Vereinigten Königreich haben.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns im Büro unter +39 0422 410719 oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
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