CPNP

Die CPNP-Notifizierung ist für alle kosmetischen Produkte vorgeschrieben, die auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht werden.

Die Durchführung einer korrekten ECAS-Registrierung Ihres Unternehmens und einer korrekten Meldung an das CPNP erfordert einige aufwendige Schritte, bei denen große Sorgfalt beim Ausfüllen der verschiedenen Formulare erforderlich ist. Dies liegt daran, dass kosmetische Produkte über das oben genannte, von der Europäischen Kommission verwaltete CPNP-Portal auf Aspekte der Sicherheit für die menschliche Gesundheit bewertet werden müssen

Arten der CPNP-Benachrichtigung

Artikel 13 der EG-Kosmetikverordnung 1223/2009 über kosmetische Mittel unterscheidet zwischen zwei Arten von Meldungen:

  • CPNP-Notifizierung als verantwortliche Person: Diese erfolgt, wenn ein bestimmtes kosmetisches Produkt zum ersten Mal auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht wird. Die Eingabe aller Informationen, die zur Identifizierung des Produkts erforderlich sind, ist obligatorisch.
  • CPNP-Notifizierung als Vertreiber: Diese erfolgt, wenn ein bestimmtes kosmetisches Produkt bereits in einem der EU-Mitgliedsstaaten in Verkehr gebracht wurde. Die Übersetzung der Beschriftung in die Landessprache des Bestimmungslandes ist ohne weitere Änderungen erforderlich. Wenn hingegen ein angeblicher Händler das fragliche Produkt auf den Markt bringen möchte, aber den Marken- oder Produktnamen ändert, wird er als Verantwortlicher angesehen.

    Die Registrierung des Unternehmens und die anschließende Meldung von Produkten an das CPNP-Portal ist ein wichtiger Schritt. Es ermöglicht den Kontrollstellen den Zugriff auf alle Informationen über ein bestimmtes Kosmetikum, um dessen Eignung für den Vertrieb zu beurteilen. In der Tat, wenn Sie ein Produkt an das Portal melden, werden uns eine Reihe von Fragen gestellt und Unterlagen angefordert, einschließlich der Formel des Kosmetikums selbst (die geheim bleibt und nur den Kontrollstellen zugänglich ist).

    Wenn Sie ein Vertreiber von Kosmetika von außerhalb der EU sind, müssen Sie das CPNP benachrichtigen, bevor die Waren beim Zoll ankommen. Wir bieten den Verifizierungsservice auch an, wenn das Unternehmen auf dem europäischen Portal registriert ist.

     

    Aktualisierung der CPNP-Benachrichtigung

    Unser Unternehmen führt auch den Benachrichtigungsaktualisierungsdienst für das europäische Portal durch.

    Benachrichtigungen enthalten Aktualisierungen in Bezug auf:

    • auf dem Etikett
    • bei INCI
    • Variation der Farbe des Produkts
    • Formel
    • Gesprächspartner
    • Registrierungsänderung
    • Änderung der Adresse

     

    Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns im Büro unter +39 0422 410719 oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

    FÜR MEHR INFORMATIONEN KLICKEN SIE HIER