Inbetriebnahme eines Kosmetik-Produktionslabors

Die Eröffnung einer neuen Kosmetikwerkstatt ist eine Projektarbeit, die unser Unternehmen ohne Schwierigkeiten bewältigen kann. Unsere jahrzehntelange Erfahrung ermöglicht es uns, jede Art von Situation zu bewältigen.

Beispiele:

  • Unternehmen mit neuem Lager und neuen Einrichtungen
  • Unternehmen mit einem bestehenden Lager, die ganz oder teilweise für die Kosmetikproduktion umgebaut werden soll
  • Unternehmen, die bereits eine kosmetikähnliche chemische Produktion betreiben (dies ist der Fall bei Apotheken mit einem galenischen Labor)
  • Unternehmen, die bereits chemische Produktion betreiben, aber andere als Kosmetika (dies ist der Fall bei Unternehmen für Farben, chemische Halbfabrikate, Sonstiges)
  • Betriebe, die landwirtschaftliche Produktion mit der Herstellung von Kosmetika kombinieren (Hersteller von Olivenöl, Zitrusfrüchten, Schneckenschleim, usw.)
  • Und vieles mehr.

GMP

Die europäische Kosmetikverordnung1223/2009 für die Regularisierung von Kosmetika schreibt Richtlinien vor, die während der Produktionsphase befolgt werden müssen; diese sind die kosmetische GMP, oder gute Herstellungspraxis und ISO (UNI EN ISO 22716). Das qualifizierte Personal von PIF ITALIA stellt sein Fachwissen zur Verfügung, um jenen Unternehmen zu helfen, die sich zum ersten Mal mit der Realität von Kosmetika auseinandersetzen und jenen, die bereits ein Labor haben und die Einhaltung der neuen Kosmetikverordnung 1223/2009 überprüfen wollen. Unsere Ressourcen werden in der Lage sein, alle notwendigen Ratschläge sowohl aus normativ-dokumentarischer Sicht als auch aus praktisch-operativer Sicht zu geben. Das Ziel unserer Arbeit ist es, die entstehenden Kosmetiklabore so autonom wie möglich zu machen, damit sie ihre Produkte in Übereinstimmung mit den Vorschriften auf dem internationalen Markt platzieren können.

 

Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns im Büro unter +39 0422 410719 oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

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