Wie vermarktet man ein Nahrungsergänzungsmittel?

In Italien kann die Vermarktung eines Nahrungsergänzungsmittels nur nach regelmäßiger Anmeldung des Produkts beim Gesundheitsministerium erfolgen, das die zuständige Behörde ist, um die Übereinstimmung der Formulierung und der Angaben mit den geltenden Vorschriften zu bewerten.

Im Falle eines positiven Ergebnisses wird das anzeigepflichtige Ergänzungsmittel in das Register der Nahrungsergänzungsmittel auf der institutionellen Website des Ministeriums aufgenommen. Im Bereich der Nahrungsergänzungsmittel beschäftigt PIF Italia srl hochqualifiziertes Personal in der pharmazeutischen Chemie und Lebensmittelwissenschaft, das in der Lage ist, Beratung zu bieten:

  • Vorprüfung des Textes der Etiketten und Überprüfung der Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften
  • Meldeverfahren an das Ministerium für Gesundheit
  • Anfrage für Certificates of Free Sale
  • Identifizierung von Ansprüchen, die verwendet werden können
  • Zusammenarbeit beim Import aus europäischen und außereuropäischen Ländern
  • Mitarbeit bei der Erstellung von technischen und administrativen Dokumenten für den Export nach Europa und in Nicht-EU-Länder
  • Planung und Umsetzung des Verpackungsdesigns
  • Normative Fortschreibung
  • Firmenschulungen zu aktuellen Vorschriften
  • Genehmigungsverfahren für Produktionswerkstätten
  • Erstellung von Broschüren und Prospekten
  • Zusammenarbeit im Prozess der Phytovigilanz
  • Audits bei in- und ausländischen Produktionsunternehmen
  • Erarbeitung der technischen und wissenschaftlichen Begründung für Nahrungsergänzungsmittel, die aus Pflanzen gewonnene Inhaltsstoffe (Botanicals) enthalten
  • Erstellung der SOP
  • Beratung bei der Bio-Zertifizierung.

 

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